Journal für Kunstgeschichte – Jahrgang 2016 Heft 1

Heft 1 von 2016

A.2. Ikonografie Stiftung Kloster Dalheim. LWL-Landesmuseum für Klosterkultur (Hrsg.), Die 7 Todsünden. 1.700 Jahre Kulturgeschichte zwischen Tugend und Laster (Barbara Muhr) A.4. Bildwissenschaft Stephan Günzel und Dieter Mersch (Hrsg.), Bild. Ein interdisziplinäres Handbuch (Anna Simon) B.2. Architektur Susann S. Lusnia, Creating Severan Rome. The Architecture and Self-Image of L. Septimius Severus (A.D. 193-211) (Ulrich Lambrecht) D.2. Architektur Rosamond McKitterick, John Osborne, Carol M. Richardson und Joanna Story (Hrsg.), Old Saint Peter‘s, Rome (Ingo Herklotz) D.3. Bildkünste Lukas Madersbacher, Michael Pacher. Zwischen Zeiten und Räumen (Erwin Pokorny) E.2. Architektur, Gartenbaukunst Herbert Karner (Hrsg.), Die Wiener Hofburg 1521–1704. Baugeschichte, Funktion und Etablierung als Kaiserresidenz (Martina Beck) E.3. Bildkünste Bettina Seyderhelm, Cranach-Werke am Ort ihrer Bestimmung (Andreas Tacke) E.4. Ornament, Kunsthandwerk Marthe Kretzschmar, Herrscherbilder aus Wachs. Lebensgroße Porträts politischer Machthaber in der Frühen Neuzeit (Marta Djourina) F.1. Kunst und Gesellschaft Ingried Brugger, Heike Eipeldauer und Florian Steininger (Hrsg.), Liebe in Zeiten der Revolution. Künstlerpaare der russischen Avantgarde (Miriam Häßler) G.1. Kunst und Gesellschaft Johannes Heil und Annette Weber (Hrsg.), Ersessene Kunst – Der Fall Gurlitt (Nicole Grom) G.3. Bildkünste Linda Schädler, James Coleman und die Anamorphose. Der ‚Blick von der Seite‘ (Lilian Haberer)

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Reihe: 1. Auflage 2016, 17 x 24 cm, Broschur klebegebunden,

Erscheinungstermin: 22. Februar 2016
ISBN: 51611
Artikelnummer: 51611 Kategorie:

Vorwort der Herausgeber Kunstgeschichte in Zeiten der Krise? Das Hashtag #kulturgutschutz findet wenig Interesse. Doch seit Monaten rauscht es im Blätterwald. Der in den Feuilletons heiß diskutierte Gesetzesentwurf von Kulturstaatsministerin Monika Grütters erregt die Gemüter. Kunsthändler und Sammler zeigen sich verunsichert, denn der Entwurf sieht vor, dass für Kunstwerke die zum Beispiel älter als 50 Jahre sind und deren Wert 150.000 Euro übersteigt, eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich wird. Sie ist nicht nur für die Ausfuhr in Nicht-EU-Mitgliedstaaten erforderlich, sondern auch für den europäischen Binnenmarkt. Dagegen geht vor allem der Kunsthandel auf die Barrikaden, wobei dessen Vertreter auch vor unsachlichen Argumenten und Polemik nicht zurückschrecken. Im November hat das Bundeskabinett den neuen Entwurf verabschiedet. In der Pressemitteilung heißt es, „die Klärung dessen, was im Einzelfall als ‚national wertvoll‘ gilt, darüber befinden auch weiterhin Sachverständige, zu denen zum Beispiel Museen, der Kunsthandel und auch Sammler gehören.“ Wenige Wochen später sprach sich der Kultur- und der Rechtsausschuss des Bundesrates in einer Empfehlung vor der Sitzung der Länderkammer dafür aus, zentrale Punkte des Gesetzes zu verschärfen. „Damit könnten deutlich mehr Kunstwerke als bisher geplant als national wertvoll eingestuft und mit einem Ausfuhrverbot belegt werden.“ Bereits seit 1955 gilt ein „Abwanderungsschutzgesetz“, in dem geregelt ist, dass „Kunstwerke und anderes Kulturgut, deren Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde […], in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen werden.“ Seither wird dieses Verfahren tatsächlich praktiziert, wobei von den Ländern bislang 2700 Stücke als „national wertvoll“ auf die gemeinsame Liste gesetzt wurden. Das alles geschah weitgehend jenseits der öffentlichen Wahrnehmung auch jener Fachdisziplin, deren Vertreter im Einzelfall zu klären hatten, was zum „Schutz von Kulturgut in Deutschland vor Abwanderung ins Ausland“ als „national wertvoll“ zu gelten habe. Dass Werke der Bildenden Kunst wertvoll sein können, hat der Handel mit immer neuen Rekordergebnissen erfolgreich bewiesen. Aber was ist national wertvoll? Und was ist deutsches Kulturgut? Ohne viel öffentliche Diskussion entsteht ein Kanon „national wertvoller Kulturgüter“. Hier braucht es dringend einen kritischen Diskurs jenseits juristischer Spitzfindigkeiten oder dem politischen Schwadronieren über „Leitkultur“. Dabei ist Offenheit in alle Richtungen gefordert, so muss zum Beispiel die Frage erlaubt sein, was eine um 500 v. Chr. in Ägypten entstandene „Falkenfigur mit Doppelkrone und Halskragen“ für Bayern national wertvoll macht. Die Frage nach dem Status einer „national wertvollen“ Kunst ist unter sehr unterschied- lichen Vorzeichen zu stellen, so etwa auch in den Bereichen der klassischen Moderne, der Nachkriegs- und der Gegenwartskunst. Auf welcher rechtlich und methodisch abgesicherten Basis sind die Verfügungsrechte von Künstlern, diejenigen von deren Rechtsnachfolgern, Sammlern oder Galeristen einzuschränken? Da die Antworten auf diese Fragen zumeist unauflösbar mit einer intimen kunstgeschichtlichen Expertise der künstlerischen Gegenstände zusammenhängen, wäre die Vorstellung naiv, man könne sich der Kernfragen kunstwissenschaftlicher Einordnungs- und Bewertungsprozesse stillschweigend entledigen, indem man diese an Juristen delegiert: Ikonografie, künstlerische Form, Funktions- und Gattungsgeschichte, mediengeschichtliche Einordnung, künstlerische Rangfragen, historische Kontextualisierung, Auftraggeber- und Provenienzforschung sind zu beachten, um die Grenzlinien des „national wertvollen“ Kultur- und Kunstguts ziehen zu können. Das sollte auch eine Kunstwissenschaft nicht vergessen, die über der Nabelschau der manchmal nur noch lustlos am Leben gehaltenen theoretischen und bildwissenschaftlichen Debatten, über der Meditation über ihre Selbstbestimmung oder gar über ihre Fachbezeichnung übersieht, dass sie weiterhin im Überlieferungszusammenhang unserer Kultur mit ganz konkreten Aufgaben gefordert ist! Zur notwendig kritischen Diskussion bedeuten auch Rezensionen einen gewichtigen Beitrag, von denen auch diese Ausgabe wieder eine ganze Reihe versammelt. Das Spektrum reicht dabei über Die 7 Todsünden. 1.700 Jahre Kulturgeschichte zwischen Tugend und Laster und Old Saint Peter‘s, Rome über Die Wiener Hofburg bis zum Fall Gurlitt und dem Problem der Ersessenen Kunst. Gerade dieser zu Recht viel diskutierte Fall erweist eindringlich die Notwendigkeit, darüber nachzudenken, wie sich ‚Wert‘ konstituiert und was und warum von der Allgemeinheit für ‚wertvoll‘ gehalten wird. Auch scheinbar mit allen kunsthistorischen Weihen versehene Künstler wie Michael Pacher oder Kunstwerke wie die Tafelbilder der Malerfamilie Cranach müssen immer wieder über die kunstwissenschaftliche Forschung in den Überlieferungszusammenhang eingebunden und verankert werden, ebenso auf den ersten Blick vielleicht peripher erscheinende Werke wie die Herrscherbilder aus Wachs, ganz zu schweigen von Neubewertungen im Terrain der Klassischen Moderne oder der Gegenwartskunst eines James Coleman. Die Idee, dass sich die Kunstwissenschaft auf einen archimedischen Punkt außerhalb der Geschichte zurückziehen könnte, ist ebenso naiv und geschichtsvergessen, wie die Vorstellung, dass sich kunstwissenschaftliche Forschung nur noch im theoretischen bildwissenschaftlichen Diskurs und im prätentiös transdisziplinären Chargon der Theorie- und Grundsatzdiskussionen erneuern könne. Selbstverständlich liefert auch hierzu das Journal für Kunstgeschichte seinen Beitrag mit einer Besprechung zur Publikation Bild. Ein interdisziplinäres Handbuch. Die Qualität dieses Journals verdankt sich den Autorinnen und Autoren, denen wie stets an dieser Stelle unser Dank gilt. Und selbstverständlich danken wir auch dieses Mal wieder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Regensburg und Stuttgart, Anne Wiegand und Katharina Frank, die unsere editorische Arbeit redaktionell unterstützt haben.

Reihe: (ZJB-JOUR)
Sprache: Deutsch
Auflage: 1 2016
Medium: Heft
Einbandart: Broschur klebegebunden
Format: 17 x 24 cm
Gewicht: 294 g
Erscheinungsdatum: 22. Februar 2016
ISBN: 51611
Verlag: Schnell & Steiner
Cover: Cover download

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