Für den 1815 nach den Napoleonischen Kriegen neu entstandenen Deutschen Bund wie auch für seine Teilstaaten musste ein Verteidigungskonzept aufgebaut werden, das sowohl die Interessen der Einzelstaaten als auch die des Bundes berücksichtigte. Hierzu wurde eine immense und in ihrem Umfang bis dahin einmalige Aufgabe staatenübergreifend angegangen. Ein wesentlicher Teil bildete dabei die grundlegende und richtungsweisende Reform des Festungsbaus, die nicht nur sämtliche bestehende Anlagen betraf, sondern aufsehenerregende Neubauten zur Folge hatte. Ähnliche Entwicklungen lassen sich auch in Frankreich, in den Niederlanden und in Übersee nachverfolgen.
- Ergebnisse der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Festungsforschung e.V. 2014 in Köln
- Erforschung des Festungsbaus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts und dessen Wurzeln sowie dessen verschiedener europäischer Ausprägungen